BEL II (Nordrhein)
Die BEL II Liste. Das „bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen“ (BEL II) ist ein schriftlicher Leistungskatalog abrechnungsfähiger Positionen des Dental-Labors.
In dieser Preisliste sind die Abrechnungskennziffern und der Leistungstext für zahntechnische Laboratorien verbindlich für die einzelnen Bundesländer festgelegt. Diese Zahnersatzpreise sind sogenannte Höchstpreise, dürfen aber unterschritten werden, wobei ein bestimmtes Leistungsniveau durch die Vorgabe abrechnungsfähiger Positionen genau definiert ist.
Neuerdings wurde ein bundeseinheitlicher Mittelpreis für alle Abrechnungspositionen berechnet und allen Vertragsgebieten auferlegt. BEL II Abrechnungspreise dürfen von diesem Mittelpreis um maximal 5% nach oben bzw. unten abweichen. Die verbindlichen Höchstpreise werden weiterhin auf Länderebene verhandelt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ausdrücklich dargelegt, dass dem Patienten nur eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung zusteht. Umfang und Qualität der medizinischen Versorgung werden durch die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt.
BEB
Bundeseinheitliche Benennungsliste, welche die Leistungspositionen auflistet, die nicht im gesetzlichen BEL II enthalten sind. Nach dieser Liste kann jeder Zahntechniker seine Preise frei kalkulieren.
Bonusheft
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie deren mitversicherte Familienangehörige erhalten seit 1989 ihr persönliches Bonusheft, das sie zu jeder Zahngesundheitsuntersuchung (Kontroll- oder Prophylaxe-Sitzung) mitnehmen und unaufgefordert vorzeigen sollten.
Das Bonusheft benötigt der Versicherte als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz, seit 1989 im Zuge einer Gesundheitsreform die Bonusregelung eingeführt wurde.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten je nach Befund einen Festzuschuss für vertragszahnärztliche Versorgungen mit Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen.
Die Höhe orientiert sich an der jeweiligen Regelversorgung, deren Kosten zur Hälfte übernommen werden. Sind im Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche vermerkt, beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem höheren Zuschuss.
Der Zuschuss für die Vertragsleistung steigt um 20 Prozent, wenn Versicherte und Mitversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal im Jahr zur eingehenden Untersuchung beim Zahnarzt waren bzw. Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr in dieser Zeit mindestens einen Eintrag im Rahmen der Individualprophylaxe pro Kalenderhalbjahr im Bonusheft vorweisen können.
Bei einer lückenlosen Vorsorge über einen Zeitraum von zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss für die Kassenleistung um weitere zehn Prozent. Den verbleibenden Anteil müssen die Patienten selbst übernehmen.
Brücke
Eine Brücke ist ein künstlicher Zahnersatz, der durch die angrenzenden Zähne und deren Zahnhalteapparat (Kieferknochen) getragen wird. Sie überbrücken den Platz von ein oder mehreren vorhandenen Zahnlücken. Anhand der Lage, Länge und Anzahl der Lücken sowie der Haltbarkeit und Stabilität der noch vorhandenen Zähne entscheidet der Zahnarzt, wie die Überbrückung erfolgen und aussehen soll. Wenn die Nachbarzähne Füllungen oder kleine Defekte aufweisen und die Stabilitätskriterien erfüllen, so werden sie als Pfeiler für die Brücken beschliffen. Für jeden fehlenden Zahn sollten idealerweise zwei Brückenpfeiler vorhanden sein, um eine ausreichende Stabilität für die Brücke zu gewährleisten.
Herausnehmbare Brücke
Diese Brücke kann der Patient aufgrund einer speziellen Konstruktion zu Reinigungszwecken selbst herausnehmen. Abgesehen von dieser Besonderheit weist die Brücke sonst aber die gleichen Merkmale wie die anderen Brückenarten auf.
Eine herausnehmbare Brücke wird auf Doppelkronen – oder Teleskopkronen – befestigt. Der beschliffene Zahn bekommt ein Metallkäppchen (Innenteleskop) aufzementiert. Die Außenkonstruktion kann dann zum Säubern herausgenommen werden, indem man einen versteckten Riegel betätigt.
Kostenloser Zahnersatz
Wenn ein Zahnarzt einen Zahnersatz für notwendig hält, stellt er einen Heil- und Kostenplan aus, der von der Krankenkasse zu genehmigen ist. Der Versicherte sollte darauf achten, dass der Zahnarzt ihm vor BehandIungsbeginn in einer schriftlichen Vereinbarung alle Kosten offen legt (Heil- und Kostenplan).
Auf jeden Fall sollte erst dann eine Zusage über die Übernahme des eigenen Kostenanteils abgeben werden, wenn auch die Zusage der Krankenkasse vorliegt. Diese kann mit Hilfe eines Gutachters auch feststellen, ob es eine günstigere Alternative zu dem vom Zahnarzt vorgeschlagenen Plan gibt.
Gewährleistung
Beim Zahnersatz gilt die ganz normale gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Wenn in dieser Zeit Zahnersatz erneuert werden muss und der Mangel nicht auf ein Verschulden des Versicherten zurückzuführen ist, dann muss der Zahnarzt die Mängel kostenlos beseitigen bzw. kostenlos Ersatz leisten. FIFTYDent bietet eine deutlich längere Gewährleistungszeit von 5 Jahren auf den von uns produzierten Zahnersatz.
Heil- und Kostenplan
Die Leistungen des Zahnarztes für Zahnersatz müssen mit einem Formular bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Zahnarzt erstellt individuell für den Patienten einen Befund- / Heil- und Kostenplan, der sämtliche Informationen über den Befund des gesamten Gebisses enthält. Da der Festzuschuss von der Krankenkasse direkt über die Regelversorgung gewährt wird, muss dies genau angegeben sein. Erst danach trägt der Zahnarzt die Versorgung ein, über die dieser sich zusammen mit dem Patienten geeinigt hat. Die wichtigen Kriterien zur Berechnung vom Eigenanteil des eigenen Heil- und Kostenplans sind die Regelversorgung sowie die individuelle Behandlung, die über die Regelversorgung hinausgeht. Die zwischen dem Patienten und Zahnarzt vereinbarte Zahnbehandlung, die eigentliche Therapieentscheidung und die gesamten Ergebnisse der Untersuchung werden im Heil- und Kostenplan dokumentiert. Er ist ein wesentlicher Faktor der gesamten eigentlichen Zahnbehandlung. Mit dem Heil- und Kostenplan gibt der Arzt die einzelnen Schritte der geplanten Zahnbehandlung zu erkennen. Der Heil- und Kostenplan sollte deshalb nicht mit einem Kostenvoranschlag verwechselt werden.
Der Heil- und Kostenplan muss vor dem Beginn der Zahnbehandlung für den Patienten vom Zahnarzt erstellt werden. Auf Verlangen ist dieser dem Patienten kostenlos vom Zahnarzt auszuhändigen. Entweder der Patient oder der behandelnde Zahnarzt muss den Befund der Krankenkasse vor der Zahnbehandlung zur Genehmigung und Ausrechnung des Festzuschusses / Eigenanteils vorlegen. In manchen Bundesländern werden Wiederherstellungen und Reparaturen bei vorhandenen zahnärztlichen Versorgungen hiervon ausgenommen und eine Genehmigung der Krankenkasse ist hierzu nicht erforderlich. Der Zahnarzt rechnet dann seine erbrachten Leistungen direkt mit den jeweiligen Krankenkassen ab.
Im Gegensatz hierzu ist bei einer Neuanfertigung von Zahnersatz darauf zu achten, dass der Patient mit seiner Unterschrift Folgendes bestätigt: Er ist vom Zahnarzt über die genaue Art des Zahnersatzes aufgeklärt worden. Der Zahnarzt hat weiterhin eine andersartige Zahnversorgung vorgeschlagen, über Art, Umfang der Kosten genau informiert. Der Patient ist ausreichend aufgeklärt worden und keine Fragen zur Zahnbehandlung sind mehr offen.
Implantat
Das Wort Implantation kommt ursprünglich aus dem lateinischen und bedeutet „einpflanzen“. Hier werden künstliche oder menschliche Gewebe in den Körper eingepflanzt.
Ein Zahnimplantat besteht aus Titan oder Keramik und dient als künstliche Zahnwurzel. Sie hat meistens die Form eines Zylinders und ist mit einem Gewinde versehen. Das Implantat wird in den Kieferknochen (Ober- und Unterkiefer) fest fixiert und verwächst mit der Zeit mit dem umliegenden Knochengewebe. Die Oberfläche ermöglicht eine gute Verbindung zwischen dem Knochen und dem Implantat.
Krone
Der obere Anteil eines Zahnes wird als Zahnkrone bezeichnet. Der aus dem Zahnfleisch herausragende Teil des Zahnes ist mit Zahnschmelz bedeckt. Doch in der Bevölkerung wird die künstliche Überkronung auch kurz als Krone bezeichnet.
Kunststoffverblendkrone
In der modernen Zahntechnik wird häufig eine Verblendung als Kunststoffverblendung bezeichnet. In Wirklichkeit ist damit eine Verblendung aus Komposit gemeint.
Sie bestehen aus einer organischen Kunststoffmatrix, die mit anorganischen Füllkörpern versetzt ist. Die Anwendung der Komposite erfolgte zunächst fast ausschließlich im Frontzahnbereich. Inzwischen werden Komposite mit einem erhöhten Füllkörpergehalt mit vielversprechenden Ergebnissen auch im Seitenzahnbereich eingesetzt.
Eine Kompositverblendung setzt eine Überkronung des Zahnes mit einem Metallgerüst voraus.
Keramikverblendkrone
Im Gegensatz zu der Kunststoffverblendkrone wird die keramische Verblendkrone in der Regel sowohl an der Außenseite als auch auf den Kauflächen verblendet. Durch ein Metallgerüst – mit Keramik ummantelt – erhält die Keramikverblendkrone eine gute Stabilität. Auch die hohe Lebenserwartung von 15 Jahren und mehr spricht für diese Kronenart. Für den sichtbaren Bereich ist diese Krone heute Standard.
Labor
Jeder Zahnarzt arbeitet mit einem Dentallabor zusammen oder hat ein eigenes Dentallabor in seinen Räumen. Dieses fertigt für ihn Zahnersatz. Nachdem der Zahnarzt festgelegt hat, welche Art von Zahnersatz für den Patienten sinnvoll und bezahlbar ist, fertigt er Abdrücke des Gebisses an, die dem Dentallabor übergeben werden. Dieses ist in der Lage, daraus den gewünschten Zahnersatz zu erstellen. Da für jeden Patienten individuelle Zahnformen erstellt werden müssen, die sich präzise in den Kauvorgang einpassen, ist höchste Genauigkeit und Sorgfalt gefordert. Zumal auch hochwertige Materialien wie Gold und Titan zum Einsatz kommen. Die Arbeitspalette eines Dental-Labors reicht dabei von einfachen Brücken bis zu kompletten Ober- oder Unterkiefergebissen, die auf verschiedene Art eingegliedert werden. Das Anpassen und Eingliedern des Zahnersatzes ist aber Aufgabe des Zahnarztes.
Die Fertigung von Zahnersatz ist sehr zeitaufwändig und teuer. Für viele Patienten in Deutschland ist der Zahnersatz häufig nicht mehr bezahlbar, weil die Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss geben und der Eigenanteil des Patienten sehr hoch ist. Einige Krankenkassen unterstützen aber die Herstellung des Zahnersatzes im Ausland und geben den Kostenvorteil an den Patienten weiter. Wenn beispielsweise der Zahnarzt den Patienten darüber informiert, dass der in der Türkei gefertigte Zahnersatz den deutschen Qualitätsanforderungen entspricht, aber um einiges günstiger ist. Nutzen Sie also diese Chance und sparen Sie bares Geld.

Material
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen folgenden Materialien, die im Zahnersatz verwendet werden:
- NEM (Nichtedelmetall) unverblendet: z.B. Stahl - metallfarben (Standard Kassenleistung)
- NEM (Nichtedelmetall) mit keramischer Vollverblendung – zahnfarben
- EM (Edelmetall) unverblendet: Hochgold (ca. 90% Goldanteil) – goldfarben
- EM (Edelmetall): Hochgold (ca. 90% Goldanteil) mit keramischer Vollverblendung – zahnfarben
- Galvanotechnik (Goldanteil 100%)
- Vollkeramik / Presskeramik – (zahnfarben)
- Zirkondioxid CAD/CAM – Unterbau und Vollverblendung – zahnfarben
Das Material wird dann unterschiedlich verarbeitet.
- Vollgusskronen aus Metall:
Diese Kronen sind vollständig aus Gold oder anderen Legierungen hergestellt. Das Material ist häufig eine Goldlegierung, kann aber auch ein Nichtedelmetall (sog. NEM). Das Metall wird nicht verblendet – es bleibt also sichtbar.
- Metallkeramik-Krone, auch VMK-Krone (Verblend-Metall-Keramik-Krone) genannt
Die „klassische“ Metallkeramik-Krone (VMK) besteht aus einer dem Zahn präzise aufgepassten Metallkappe, die außen vollständig mit zahnfarbener Keramik (= Porzellan) verkleidet ist. Durch das Aufbrennen der Keramik im Ofen entsteht ein extrem starker chemischer Verbund zwischen Metall und Porzellan. Die VMK-Technik ist seit vielen Jahrzehnten bestens bewährt und auch heute noch bestehen die meisten der weltweit eingesetzten Kronen und Brücken aus Metallkeramik. Ein prinzipieller Nachteil ist die Lichtundurchlässigkeit des Metallgerüstes, die es schwieriger macht, die Transparenz eines natürlichen Zahnes zu imitieren. Trotzdem kann ein guter Zahntechniker mit der VMK-Technik sehr ansprechende ästhetische Resultate erzielen. Wichtig ist, dass die verwendeten Metall-Legierungen absolut biokompatibel und mundbeständig sind. Das ist bei im Ausland hergestelltem Zahnersatz manchmal nicht der Fall oder nicht überprüfbar.
- Vollkeramik-Kronen ohne Metallkern
Bis vor wenigen Jahren wurden Vollkeramik-Kronen hauptsächlich für Frontzähne (Schneidezähne und Eckzähne) eingesetzt, da das Bruchrisiko der Keramik im stark belasteten Seitenzahnbereich (Molaren) sehr hoch war. Man nannte diese Kronen damals Jacketkronen. Für eine solche Jacketkrone musste man den Zahn seinerzeit sehr stark abschleifen, um eine genügende Schichtdicke der Keramik zu erzielen. Heute ist es möglich, völlig metallfreie Keramikkronen und -brücken herzustellen, die den Belastungen des Kaudrucks in jeder Weise gewachsen sind. Es ist auch nicht mehr nötig, für Keramikkronen den Zahn stärker als sonst abzuschleifen. Das Schlüsselwort für diesen Fortschritt heißt Zirkon: Keramikgerüste aus Zirkondioxid (ZrO2), auch Zirkonium genannt, weisen extreme mechanische Festigkeitswerte auf und können mit den härtesten Metallen mithalten. Das weiße Zirkongerüst wird mit computergesteuerten CAD/CAM-Fräsgeräten aus einem Zirkonblock herausgefräst und anschließend mit zahnfarbenem Porzellan individuell verblendet.
Prothese
Prothesen werden zur prothetischen Versorgung zahnloser Kiefer eingesetzt. Eine Prothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der verlorengegangene Zähne ersetzt und meist von dem Patienten selbst herausgenommen werden kann. Durch die Prothese werden Kaufunktion, Sprache und Ästhetik wiederhergestellt.
Teilkronen
Ist die Beschädigung eines Zahnes nicht so weit fortgeschritten, können auch so genannte Teil-Kronen eingesetzt werden. Allerdings sind die Übergänge Inlay/Onlay/Overlay/Teilkrone fließend. Dies ist hauptsächlich für die Kostenübernahme der Krankenkasse sehr wichtig, da für Kronen ein Festzuschuss gezahlt wird, wo hingegen alle Inlayarten als private Leistung selbst übernommen werden müssen.
Teleskopkrone
Die Teleskopkrone besteht aus einer Doppelkrone, die aus einem parallel gefrästen Innenteil und einem dazu passend gegossenen Außenteil besteht. Die Teleskopkrone stellt ein Halteelement dar, an dem man verlorengegangene Zähne ersetzten und befestigen kann.
Veneer-Verblendschalen
Veneers nehmen unter den Kronen eine Sonderstellung ein. Ähnlich wie eine Teilkrone überziehen sie nur einen Teil des geschädigten Zahns. Im Gegensatz zu einer Teil- oder Vollkrone dienen Veneers in erster Linie kosmetischen Zwecken. Es erfolgt eine sehr feine Präparierung des Zahns im sichtbaren Bereich, zum Beispiel an den Schneidezähnen. Auf diese Weise bleibt möglichst viel von der gesunden Zahnsubstanz erhalten.
Die Anfertigung von Veneers ist sehr aufwändig und muss sowohl in einem zahntechnischen Labor als auch beim Zahnarzt selbst erfolgen. In seltenen Fällen wird sie als Chairside in nur einer Sitzung am Patienten erfolgen. Meist nimmt der Zahnarzt einen Abdruck und lässt die Veneers in einem zahntechnischen Labor herstellen. In einer zweiten Sitzung werden die Verblendschalen dann mit einem speziellen Kleber an den Zähnen befestigt. Durch die Klebetechnik können die Verblendschalen nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden. So können Backenzähne oder scharf verzahnte Schneidezähne nicht mit Veneers versehen werden. Knirscht der Patient mit den Zähnen oder presst er sie immer stark zusammen, kommen Veneers ebenfalls nicht in Frage, da der klebende Verbund für solche Fälle nicht stabil genug ist.
Vollkeramik-Kronen / Zirkonkrone
Die Krone aus Vollkeramik ist bei richtiger Fertigung kaum vom echten Zahn zu unterscheiden. In einem aufwändigen Herstellungsverfahren, meist mit Zirkon, werden keramische Massen an die natürlichen Zähne angepasst. Aus einem vorgefertigten Keramikblock wird ein Käppchen gefräst und mit Keramik in die endgültige Form und Farbe gebracht. Um einer Farbverfälschung aus der Tiefe vorzubeugen, werden ebenfalls farblich angepasste Zemente oder Kunststoffe verwendet. Auch wenn die exzellenten kosmetischen Ergebnisse für sich sprechen, bedeutet die Anpassung einer solchen Krone auch den Verlust von gesunder Zahnsubstanz.
Vollguss-Krone aus Metall
Diese Kronen sind vollständig aus Gold oder Legierungen hergestellt. Das Material: häufig eine Goldlegierung, aber auch Nichtedelmetalle (sog. NEM). Das Metall wird nicht verblendet – es bleibt also sichtbar. Die Vollgusskrone ist die gebräuchlichste Krone im nicht sichtbaren Bereich, das heißt im Backenzahnbereich. Sie besteht meist aus einer Edelmetalllegierung, bei Bedarf werden sie auch edelmetallfrei oder goldreduziert angefertigt. Diese Kronen zeichnen sich durch eine sehr lange Haltbarkeit aus. Neben der Wiederherstellung eines zerstörten Zahnes findet die Gold- oder Metallkrone auch bei Teilprothesen oder als Schutz- bzw. Haltekrone bei einer Klammer Anwendung.
Zahnersatz
Zahnersatz ist ein Sammelbegriff und beschreibt alle Formen des Ersatzes von fehlenden Zähnen. Die Fachrichtung, die sich mit Planung, Herstellung und Eingliederung des Zahnersatzes beschäftigt, ist die sog. Prothetik. Schon in früheren Zeiten haben Menschen versucht, Zähne zu ersetzen. Dabei war der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Elfenbein, Holz, Tierzähne und Zähne von Verstorbenen mussten dafür herhalten. Eine Kaufunktion war dadurch noch nicht möglich. Inzwischen sind die Methoden viel besser. Kronen, Brücken und Prothesen gehören zum täglichen Geschäft des Zahnarztes. Viel öfter als früher greifen inzwischen Menschen zu Zahnimplantaten. Das sind Stifte, die fest in den Kiefer eingewachsen sind.
Lexikon
In der Zahnmedizin werden häufig Begriffe verwendet, die nicht jedem bekannt sind. Speziell in einem Heil- und Kostenplan werden oft Worte benutzt, mit denen Sie als Patient wenig anfangen können.
Damit Sie in Zukunft die Angebote Ihres Zahnarztes oder des Dentallabors besser bewerten und vergleichen können, finden Sie hier die wichtigsten Begriffe kurz erläutert. So erkennen Sie schnell, ob auch wirklich das angeboten wurde, was Ihr Zahnarzt Ihnen empfohlen hat.
Wenn Sie spezielle Fragen zu Begriffen oder Ihrem Heil- und Kostenplan haben, nehmen Sie bitte hier mit uns Kontakt auf. Ihre Berater-Hotline: 0212 - 50 50 50 |