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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FIFTYDent GmbH (Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)

1. Allgemeines
1.1. Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen der Firma FiftyDent GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) werden nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) ausgeführt.
Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung an Dritte erfolgt. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Abreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Eine konkludente Aufhebung des Schriftformerfordernisses durch mündliche Absprachen findet nicht statt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben diese AGB im Übrigen wirksam und verbindlich.
1.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von dem Auftragnehmer gelieferten Produkte im Ausland hergestellt sind, falls keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die gelieferten Produkte entsprechen alle dem deutschen Qualitätsstandard.

2. Preise
2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste und sind unverbindlich. Aufgrund der bei der Herstellung verwendeten Materialien (Keramiken, Edelmetall u.a.) kann es zwischen dem Kostenvoranschlag und dem Liefertermin zu Kostenerhöhungen kommen.
Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Erhöhung des Angebotspreises aus dem Kostenvoranschlag bis 5% einverstanden, ohne dass es einer gesonderten Information durch den Auftragnehmer bedarf. Erhöht sich der Angebotspreis aus dem Kostenvoranschlag um mehr als 5%, so informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Angabe einer Begründung darüber. Der Auftraggeber hat das Recht, der Preiserhöhung innerhalb von 10 Tagen ab Datum des lnformationsschreibens zu widersprechen. Danach gilt der erhöhte Preis als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung und findet eine Einigung der Vertragsparteien nicht statt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen.

3. Lieferzeit
3.1. Die angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Der Auftragnehmer gerät mit der Lieferung erst nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist, die mindestens sechs Werktage betragen muss, in Verzug.

4. Versand
4.1. Der Versand innerhalb von Europa erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers oder über Abholauftrag durch telefonische Anmeldung beim Auftragnehmer.

5. Haftung, Gewährleistung
5.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Rüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen: Neue Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.
5.2. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftragnehmers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftragnehmer zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.
5.4. Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren binnen fünf Jahren nach Ablieferung der Arbeit, falls nichts anderes vereinbart wurde.

6. Arbeitsunterlagen
6.1. Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7. Material- und Zubehörteilstellung
7.1. Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer nur mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8. Zahlung
8.1. Alle Einzelrechnungen werden in einer Monatsaufstellung zusammengefasst und sind am 7. Kalendertag des auf die Leistung folgenden Monats ohne Abzug fällig. Der Einzug der Forderungen erfolgt am Tage der Fälligkeit per Lastschrift oder VISA-Kreditkarte. Zu diesem Zweck ist der Auftraggeber verpflichtet, seiner Bank und dem Auftragnehmer auf den der ersten Einzelrechnung beigefügten Formularen vor Ablauf des Kalendermonats, in dem ihm die erste Einzelrechnung zugegangen ist, entsprechende Dauer-Abbuchungsaufträge zu erteilen.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) an, mindestens jedoch in Höhe von 9,5 %.
8.2. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.3. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoringgesellschaft abtreten, welche an seine Stelle als Forderungsinhaber tritt. Die Rechnungsbeträge sind dann an die Factoringgesellschaft zu leisten.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. An sämtlichen gelieferten Arbeiten behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (einschl. der Nebenforderungen) aus der Geschäftsverbindung vor.
9.2. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab. Forderungen und Einwände des Patienten gegenüber dem Auftraggeber sind gegenüber dem Auftragnehmer unerheblich.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
Erfüllungsort aller Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien aus Verträgen und der Gerichtsstand ist Solingen, Deutschland.

Solingen, 1. Januar 2010

 
 
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